MWR-Lieferbedingungen

MWR – Service Straub, Inh. Ulrike Straub
Quastenberger Siedlung 1c, 17094 Burg Stargard
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen in der Fassung vom 01.06.2021

1. Allgemeines
Allen unseren Angeboten und Vereinbarungen liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde, sie gelten durch Auftragserteilung, Auftragsbestätigung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen. Mündliche Änderungen dieser Vereinbarungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berühren die Gültigkeit unserer übrigen Vertragsbedingungen nicht.

2. Angebote, Preise und Lieferzeiten
Alle Angebote sind freibleibend, Kostenvoranschläge unverbindlich. Die angegebenen Preise entsprechen der gegenwärtigen Kostensituation zum Zeitpunkt der Angebotserstellung. Sollten bis zum Lieferzeitpunkt, der später als 4 Monate nach Vertragsschluss liegt. Kostenänderungen und/oder Änderungen des Herstellerabgabepreises eintreten, behalten wir uns eine Angleichung vor. Sämtliche Preise (wenn nicht anders schriftlich vereinbart) verstehen sich ab unserem Hause, ausschließlich Verpackung, Transportversicherung, unfrei, unverzollt und ausschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die vereinbarten und bestätigten Preise verstehen sich in Euro und ohne Mehrwertsteuer, die erst in der Rechnung gesondert aufgeführt wird. Kostenvoranschläge, Entwürfe, Pläne und Zeichnungen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere Genehmigung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrages sind sie auf Verlangen an uns zurückzugeben. Lieferzeitangaben gelten nur annähernd und sind für uns unverbindlich. Sie rechnen vom Tage unserer Auftragsbestätigung an. Ein Verzug unsererseits berechtigt den Käufer nur zum Rücktritt des Auftragteiles, mit dem wir uns in Verzug befinden, und nur dann, wenn uns der Rücktritt unter Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen angedroht wurde. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Sollten wir durch höhere Gewalt und unvorhergesehene Ereignisse wie Brand, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr, Boykott usw. oder durch Gründe, die auf Versagen unserer Zulieferanten zurückzuführen sind, verhindert sein, zugesagte Lieferfristen entsprechend unserer Auftragsbestätigung einzuhalten, steht dem Käufer kein Recht, zu aus diesem Grunde vom Vertrag zurückzutreten oder irgendwelche Ansprüche geltend zu machen. Die Lieferfrist wird in einem solchen Falle angemessen verlängert; bei Unmöglichkeit der Leistung werden wir von der Lieferverpflichtung frei.

3. Vertragsabschluss
Der Kaufvertrag kommt durch die mündliche oder schriftliche Bestellung des Käufers und durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder mit Anlieferung der Ware zustande.

4. Lieferung, Verpackung, Fracht, Nebenkosten
Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab unserem Hause ausschließlich Verpackung und Transportversicherung sowie auf Gefahr des Käufers. Mehrkosten für Express- und Postschnellpaket gehen zu Lasten des Käufers. Rollgelder, Flächenfracht und Paketzustellgebühren sind ohne anders laufende Vereinbarung vom Empfänger zu tragen. Die Wahl der günstigsten Versendungsart liegt bei uns.
Der Käufer ist zur unverzüglichen Untersuchung der Ware verpflichtet. Etwaige Beschädigungen und Verluste sind sofort bei Empfang der Ware unter Geltendmachung der Ansprüche vom Frachtführer auf dem Frachtbrief bescheinigen zu lassen und uns binnen 2 Tagen schriftlich anzuzeigen. Lieferverzögerung, Unvermögen sowie Verluste, verursacht durch das Transportunternehmen, unterliegen nicht unserer Haftung; Teillieferungen sind zulässig.
Aus der Sphäre des Käufers resultierende Erschwernisse und Verzögerung in der Anlieferung und die daraus resultierenden Mehrkosten gehen zu seinen Lasten, auch wenn ansonsten frachtfreie Lieferung vereinbart war. Versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, andernfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers nach eigenem Ermessen zu lagern und als geliefert zu berechnen.

5. Montage
Aufstellung, Inbetriebnahme und Montage gelieferter Geräte oder Bauteile erfolgen, falls nicht anders vereinbart, gegen gesonderte Berechnung nach Zeit, Materialaufwand und Fahrtkosten. Zum vereinbarten Montage- und Liefertermin müssen die bautechnisch zu erbringenden Vorleistungen soweit fortgeschritten sein, dass die Montage unbehindert und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Aus baulichen Gründen notwendig werdende Nebenarbeiten gehen grundsätzlich zu Lasten des Käufers. Wird durch sein Verschulden die Montage unmöglich gemacht, erschwert oder verzögert, so trägt der Käufer die uns daraus entstehenden Mehrkosten und Schäden. Dies gilt auch, wenn Preise inklusive Montage vereinbart wurden. Die bautechnisch verlegten Leitungen haben den vorliegenden Anschlusszeichnungen zu entsprechen. Bauliche Veränderungen werden von uns nicht durchgeführt.

6. Abnahme
Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung und/oder Montage am vereinbarten Abnahme-Ort und –Termin abzunehmen, anderenfalls hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Ist der Käufer mit der Abnahme der Lieferung in Verzug, können wir ihm eine Nachfrist von 2 Wochen mit der Erklärung setzen, dass wir nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen.

7. Rücksendung
Rücksendungen sind stets frei zu machen und können nur nach vorheriger Absprache erfolgen. Unfreie Sendungen können nicht angenommen werden. Die Ware wird nur in unbenutztem, einwandfreiem und original verpacktem Zustand zurückgenommen. Für die Rücksendung berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10%, jedoch mind. 10,00 Euro des Auftragswertes.

8. Zahlung
Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, mit Rechnungsdatum fällig. Bei Neukunden behalten wir uns vor, die Lieferung nur nach Vorkasse zu tätigen. Reparaturen, Dienstleistungen sowie Ersatzteile sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzubehalten oder aufzurechnen, außer bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen. Zahlungen können nur direkt an uns erfolgen, nicht an Vertreter, dritte Personen oder Firmen. Bei Zahlungsverzug werden die zurzeit üblichen Bankzinsen berechnet. Alle durch Zahlungsverzug entstehenden Einzugskosten gehen zu Lasten des Käufers.

9. Gewährleistung/Haftung
Für Materialschäden oder Herstellungsfehler haften wir nur insoweit, wie unser jeweiliger Lieferant für solche Schäden oder Fehler haftet. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder wegen anderer offensichtlicher Mängel sind uns unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Empfang schriftlich mitzuteilen, versteckte Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung spätestens zum Ablauf von 6 Monaten ab Lieferdatum schriftlich mitzuteilen. Nach dieser Frist gilt die Lieferung als vereinbarungsgemäß ausgeführt.
Abweichend von den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen werden für gebrauchte Waren und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit gebrauchten Waren erbracht werden (Montage gebrauchter Artikel) die Gewährleistungsansprüche nur für ein Jahr gewährt. Eine Umkehr der gesetzlichen Beweislastbestimmungen ist damit nicht verbunden.

10. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Neubrandenburg. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist Neubrandenburg
Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.